Allgemeine Geschäftsbedingungen

Präambel:

STILWAECHTER ist eine inhabergeführte Branding- und Designagentur. Gemeinsam mit unseren Kunden schaffen wir wertvolle Marken-Auftritte, die Unternehmen und Produkte sichtbar werden lassen. Und zwar auf Papier, im Web und im Raum.

§ 1. Gültigkeit der Bestimmungen

1.1.
Die Agentur STILWAECHTER GmbH (nachfolgend STILWAECHTER genannt), 20354 Hamburg, Colonnaden 26, führt Ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) aus. Dies gilt auch für alle künftigen STILWAECHTER-Leistungen, falls die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nicht nochmals explizit verändert vereinbart werden. Mit Erteilung des ersten Auftrags erkennt der Auftraggeber die ausschließliche Gültigkeit der STILWAECHTER-Bestimmungen an. Entgegenstehende Einkaufs- und Lieferbedingungen werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch unsererseits selbst im Falle der Leistung/Lieferung nicht Vertragsbestandteil.

1.2.
Für alle Rechtsgeschäfte mit STILWAECHTER sind die Bestimmungen dieser AGB maßgebend. Es sei denn, dass etwas Anderes schriftlich vereinbart worden ist.

§ 2. Vertragsabschluß

2.1.
Die Beauftragung von STILWAECHTER kann per Brief, E-Mail/Fax oder mündlich erfolgen. Für eine Beauftragung soll der Auftraggeber STILWAECHTER die gewünschten Vertragsziele umfassend darlegen. Diese werden dann innerhalb eines Kostenvoranschlags von STILWAECHTER festgehalten und bilden die Grundlage des Auftrags.

§ 3. Ablauf von Aufträgen

3.1.
Die Vertragsabwicklung erfolgt in drei Phasen: Kreations-, Umsetzungs- und Produktionsphase.

3.2.
Grundlage für die Auftragserfüllung ist der vom Auftraggeber bestätigte Kostenvoranschlag (nachfolgend KVA genannt) STILWAECHTERS, der wiederum auf der schriftlichen oder mündlichen Projektbeschreibung (Briefing) des Auftraggebers beruht.  Später auftretende Änderungswünsche, die im KVA nicht vereinbart wurden, können zu gesonderten Termin- und Preisvereinbarungen führen.

3.3.
Nach Abschluss der Briefing-Phase gemäß 3.2 erarbeitet STILWAECHTER ein Konzept oder erstellt innerhalb vereinbarter Fristen einen Musterentwurf/Layout (Kreationsphase). Nach Abnahme eines dieser Layouts wird das eigentliche Projekt (Broschüre, Kampagne, Website, etc..) umgesetzt, also mit gelieferten Inhalten etc. befühlt. (Umsetzungsphase). Abschliessend wird das Projekt falls gefordert in die Produktion gegeben oder bei einem Digitalprojekt in die Betaphase überführt. 

3.4.
Betaphasen bei Digitalprojekten: Die Betaphase dient der Beseitigung letzter Bugs (reine technische Mängel, keine Neukreation oder Änderung des Projekts) durch eine Überprüfung seitens des Auftraggebers. Die Betaphase dauert 5 Werktage an. Während dieser Zeit sucht und beseitigt STILWAECHTER letzte Mängel, wesentlich entscheidender ist jedoch dass der Auftraggeber ebenfalls eine Bug-Liste erstellt. Diese wird nach den 5 Tagen vorllständig übergeben und seitens STILWAECHTER behoben. Nach Abarbeiten dieser Liste sind keine weiteren Mängelbeseitigungen teil des Auftrags und erfordern eine entsprechende Abrechnung des entstehenden Zusatzaufwands auf Stundensatzbasis.

3.5.
Korrekturen: Sofern nicht anders schriftlich vereinbart gibt es pro Projekt zwei Korrekturschleifen, die für die Layoutphase oder auch die Umsetzungsphase eingesetzt werden können.
Der Auftraggeber hat daher das Recht, nach Erhalt des ersten Konzepts oder Entwurfs, oder auf während der Umsetzung zweimalig Änderungen/Nachbesserungen zu verlangen oder kann (bei absolutem Nichtgefallen des Erstentwurfs) ein Zweitmuster fordern. Darüber hinausführende Änderungswünsche bewirken eine entsprechende Abrechnung des entstehenden Zusatzaufwands auf Stundensatzbasis.

§ 4. Terminabsprachen

4.1.
Frist- und Terminabsprachen sind grundsätzlich schriftlich (i.d.R. per Zeitplan) festzuhalten bzw. zu bestätigen.

4.2.
Die angestrebten Erfüllungstermine können nur dann eingehalten werden, wenn der Auftraggeber zu den von STILWAECHTER angegebenen Terminen alle notwendigen Unterlagen, Daten und Informationen vollständig zur Verfügung stellt. Lieferverzögerungen und Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben bzw. nicht zur Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers.

4.3.
Höhere Gewalt und Naturkatastrophen entbinden STILWAECHTER von der Lieferverpflichtung bzw. gestatten STILWAECHTER eine Neufestsetzung der vereinbarten Lieferfrist.

§ 5. Urheberrecht und Nutzungsrechte

5.1.
Jede Leistung von STILWAECHTER erfolgt im Rahmen eines Urheberwerkvertrags, der neben der reinen Werkleistung auch auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werken gerichtet ist.

5.2.
Alle Konzepte, Ideen, Beratungs- und Kreativleistungen (auch Entwürfe, Reinzeichnungen, Skizzen etc.) unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten zwischen den Vertragsparteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Damit stehen der Agentur STILWAECHTER (bzw. den entsprechend im Auftrag von STILWAECHTER tätig gewordenen Dienstleistern) die urheberrechtlichen Ansprüche aus §§ 97ff. UrhG zu.

5.3.
Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von STILWAECHTER weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig.

5.4.
Bei Verstoß gegen Punkt 5.3. hat der Auftraggeber STILWAECHTER eine Vertragsstrafe in Höhe von 200% der vereinbarten Vergütung zu zahlen.

5.5.
STILWAECHTER überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. STILWAECHTER bleibt in jedem Fall, auch wenn STILWAECHTER das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt hat, berechtigt, seine Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.

5.6
Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen STILWAECHTER und dem Auftraggeber. Die Nutzungsrechte gehen auf den Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.

5.7
Der Auftraggeber ist verpflichtet, STILWAECHTER auf den Vervielfältigungs- stücken oder in Veröffentlichungen über das Produkt (z.B. Impressum der Webseite, Presseberichte o.ä.) als Urheber zu nennen. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt STILWAECHTER zum Schadenersatz in branchenüblicher Höhe (Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD). Solange STILWAECHTER Verstöße gegen das Recht auf Namensnennung gegenüber dem Auftraggeber nicht ausdrücklich rügt, verzichtet STILWAECHTER stillschweigend auf die bisherige Durchsetzung dieses Rechts und entsprechende Schadenersatzansprüche.

5.8
Die Arbeiten (Entwürfe und Werkzeichnungen) von STILWAECHTER sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrecht geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die nach §2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

5.9
Wiederholungen (z.B. Nachauflage) oder Mehrfachnutzungen (z.B. für ein anderes Produkt) sind honorarpflichtig; sie bedürfen der Einwilligung von STILWAECHTER.

§ 6. Abnahme

6.1.
Die Abnahme hat innerhalb von 5 Arbeitstagen zu erfolgen und darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit.

6.2.
Wenn nach Ablauf von 5 Arbeitstagen STILWAECHTER keine Erklärung zur Abnahme zugeht, gilt der Entwurf als abgenommen und wird in Rechnung gestellt.

6.3.
Verweigert der Auftraggeber die Abnahme und erklärt in diesem Zuge den Rücktritt vom Auftrag, behält STILWAECHTER den Vergütungsanspruch für bereits begonnene / geleistete Arbeiten und das Recht auf Schadenersatz.

§ 7. Vergütung

7.1.
Soweit vertraglich keine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde, erfolgt die Vergütung für erbrachte Arbeitsleistung (Beratung, Entwürfe, Konzepte, Design, Projektmanagement etc.) nach Zeitaufwand auf Grundlage des regulärem, im KVA dargelegtem Stundensatz. oder auf Grundlage des Tarifvertrags für Design-Leistungen SDSt/AGD (neueste Fassung). Die Vergütung versteht sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

7.2.
Sonderleistungen wie beispielsweise die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, das Manuskriptstudium, die Drucküberwachung etc. werden nach Zeitaufwand entsprechend gesondert berechnet.

7.3.
Der Auftraggeber kann im Rahmen des ersten Angebots zwei Autorenkorrekturen an den gelieferten Leistungen von STILWAECHTER verlangen, ohne dass ihm dafür Mehraufwände berechnet werden. Ab der dritten Korrektur (Change Request) berechnet STILWAECHTER die anfallende Zeit nach dem geltendem Stundensatz.

§ 8. Fälligkeit der Vergütung

8.1.
Zahlungsmodalitäten: Bei Projekten über einem Gesamtwert von 2.000,- EUR sind bei Zusage 50% der Gesamtsumme im Voraus zu zahlen, 50% nach Beendigung des Projekts, spätestens aber 25 Werktage  nach Projektstart.  Bei Produktionskosten, Neukundenprojekten oder Website-Erstellungen müssen wir aufgrund der häufig langen Laufzeiten auf Vorkasse bestehen, sofern nicht anders schriftlich vereinbart.

8.2.
Die Agentur STILWAECHTER stellt nach erfolgter Abnahme durch den Auftraggeber (oder bei Vorkasse wie durch 8.1. festgelegt) eine entsprechende Rechnung aus. Diese ist bei Vorkasse innerhalb von 4 Werktagen, ansonnsten innerhalb von 10 Werktagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, es sei denn, es gibt eine einzelvertraglich andere Regelung.

8.3.
Bei Zahlungsverzug kann STILWAECHTER die Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe, mindestens aber 6% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. verlangen. 

§ 9. Beteiligung Dritter

9.1
Wir arbeiten zur Erfüllung unserer Vertragspflichten regelmäßig mit Dritten wie etwa Druckereien zusammen.

Sofern nichts anderes vereinbart ist, entscheiden wir, ob die Beauftragung der Dritten in unserem Namen und auf unsere Rechnung erfolgt oder nicht; die Auswahl der Dritten liegt ausschließlich in unserem Ermessen. Sofern wir zur Erfüllung unserer Vertragspflichten Dritte beauftragen, sind wir Ihnen zu keiner Zeit verpflichtet offenzulegen, welche Konditionen wir mit den jeweiligen Dritten ausgehandelt haben. Sofern wir Vollmachten zur Beauftragung der Dritten benötigen, bitten wir Sie, diese unverzüglich zu erteilen.

9.2
Sofern Sie beabsichtigen, im Rahmen unserer Vereinbarung Dritte zu beauftragen, mit denen wir zur Durchführung des Auftrages zusammenarbeiten sollen oder sofern sich unsere Tätigkeitsbereiche mit denen der durch Sie beauftragten Dritten überschneiden, informieren Sie uns bitte vor der Beauftragung. Wir stimmen dann mit Ihnen und/ oder den Dritten die weitere Auftragsdurchführung ab; insbesondere prüfen wir, ob eine vertrauensvolle und produktive Zusammenarbeit möglich ist. Sofern dies nicht der Fall ist, sind wir berechtigt, unsere Vereinbarung fristlos zu kündigen, es sei denn, dies würde für Sie eine unzumutbare Härte darstellen.

§ 10. Haftungsbeschränkungen

10.1.
Die Haftung von STILWAECHTER beschränkt sich auf Pflichtverletzungen, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, sofern die Agentur STILWAECHTER schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt, sowie auf die Fälle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

10.2.
Zusätzlich beschränkt sich die Schadensersatzhaftung der Höhe nach auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden, höchstens jedoch auf den Auftragswert. Aufwendungsersatzansprüche des Kunden sind in allen Fällen beschränkt auf das Interesse, welches dieser an der Erfüllung des Vertrags hat.

10.3.
Eine weitergehende Haftung auf Schadens- oder Aufwendungsersatz, als in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Lieferungen und Leistungen vorgesehen, ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Insoweit haftet STILWAECHTER insbesondere nicht für Schäden, die nicht am Liefer- oder Leistungsgegenstand selbst entstanden sind, wie z.B. entgangenen Gewinn und sonstige Vermögensschäden des Kunden. Die zwingenden Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

10.4.
Soweit die Haftung nach den vorstehenden Bedingungen begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Verrichtungsgehilfen oder Erfüllungsgehilfen der Agentur STILWAECHTER.

10.5.
Der Agentur STILWAECHTER bleibt der Einwand des Mitverschuldens unbenommen.

§ 11. Herausgabe von Daten & Digitale Daten

11.1.
Die Agentur STILWAECHTER ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die per Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.

11.2.
Hat die Agentur STILWAECHTER dem Auftraggeber Original-Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung durch die Agentur STILWAECHTER geändert werden.

§ 12. Schlußbestimmungen

12.1.
Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass STILWAECHTER die für ihn erstellten Konzepte und Kreativleistungen etc. bei Bedarf als Referenz auf ihrer Homepage ausstellen bzw. in sonstigen Werbemitteln als Nachweis ihrer Arbeiten verwenden darf. Weiterhin stimmt der Auftraggeber zu, dass sein Firmenname, ggf. mit URL, in die ebenfalls für Werbezwecke verwendete Kundenliste der Agentur STILWAECHTER aufgenommen werden darf. Ausgeschlossen von dieser Regelung bleiben Projekte, die STILWAECHTER im Rahmen für Agenturen ausführt, die wiederum als Wiederverkäufer auftreten und STILWAECHTER um Anonymität bzw. Kundenschutz bitten.

12.2.
Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass seine im Rahmen der Geschäftsbeziehung zugehenden personenbezogenen Daten von STILWAECHTER gespeichert werden. Die Daten werden nur für interne Zwecke genutzt und nicht an Dritte weitergegeben.

12.3.

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort der Sitz der Agentur STILWAECHTER (D-20354 Hamburg).

Stand: 31.12.2018, D-20354 Hamburg

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